Wohnungsabnahme
Wohnungsabnahmen können manchmal schwierig und konfliktreich sein. Hier finden Sie Unterstützung.
Wohnungsabnahmen können manchmal schwierig und konfliktreich sein. Hier finden Sie Unterstützung.
Wohnungsabnahme
Der offizielle Zügeltermin steht vor der Tür und etliche Mieterinnen und Mieter ziehen um in ein neues Zuhause. Bei der Wohnungsabnahme kommen alle Schäden ans Licht. Doch: Wann handelt es sich um normale Abnutzung und wann muss der Mieter bezahlen? Wie sauber muss geputzt sein? Worauf sollte eine Eigentümerin/ein Eigentümer bei der Wohnungsabnahme speziell achten, um späteren Ärger zu vermeiden?
- Mietvertrag (inkl. allfälliger Nachträge, Vereinbarungen etc.)
- Mietbeginn/ende (gekündigt per…, Haftung bis…)
- Welche Instandstellungsarbeiten und Investitionen wurden vor Einzug vorgenommen (Belege erforderlich)?
- Nehmen Sie das Antrittsprotokoll zur Übergabe mit. So haben sowohl Sie als auch der Mieter die Kontrolle darüber, welche Mängel bereits bei Wohnungsantritt vorhanden waren. (Mängelliste des Mieters/Vermieters; Übergabeprotokolle)
- Wurde ein Mietzinsdepot bezahlt, wenn ja, in welcher Höhe?
- Bestehen noch Mietzinsausstände?
- Was wurde bezüglich Endreinigung vereinbart?
Dienstleistungsaufwand
- Prüfung der Mietsache bei Mietantritt und Rückgabe
- Erstellen eines Protokolles bezüglich Mängelliste
- Beratung bezüglich Aufteilung von Instandstellungskosten und Durchsetzung von Forderungen infolge Mieterschäden
Missverständnisse
Häufig wird die Funktion des Wohnungsabnahmeexperten missverstanden:
- Der Experte ist kein Richter. Er kann fachkundige Vorschläge machen, wie eine Streitfrage zu lösen ist. Entscheiden tut er sie nicht.
- Der Experte macht primär eine umfassende Bestandesaufnahme des Objektes und seines Zustandes zu einem bestimmten Zeitpunkt.
- Wichtig ist, dass das Zustandsprotokoll, selbst wenn es von Mieter und Abnahmeexperte unterzeichnet ist, unter Umständen nicht als Mängelrüge genügt. Allenfalls muss noch eine separate, schriftliche Rüge umgehend nachgereicht werden, damit der Mieter haftbar wird.
- Die Frage, ob und in welchem Umfang der Mieter für einen festgestellten Mangel oder eine Abnutzung haftet, beantwortet sich insbesondere danach, in welchem Zustand das Objekt bei Mietbeginn oder nach einer Renovation war. Dafür gibt es ev. Belege (Antrittsformular, Handwerkerrechnung), die dem Experten vorzulegen sind.
Tarife
- Honorar: CHF 130.00/h nach Zeitaufwand, zuzüglich Mehrwertsteuer und Spesen
- Reisespesen hin und zurück: CHF 30.- bis 15km, danach CHF 60.-
- Formulare «Abnahme- und Übergabeprotokoll»: CHF 10.-
Wohnungsabgabe
Zu den ortsüblichen Zügelterminen herrscht jedes Jahr ein reges Treiben auf dem Wohnungsmarkt. Vermieter und Mieter sollten einige Punkte beachten, um diesen Tag möglichst stressfrei hinter sich zu bringen.
TippsLebensdauertabelle
Vor der Wohnungsübergabe ist es hilfreich eine Lebensdauertabelle zu konsultieren. Grundsätzlich gilt, dass Schäden im Rahmen der «normalen Abnützung» nicht vom Mieter behoben werden müssen. Der Mieter kommt nur für Schäden auf, die durch den unsorgfältigen Gebrauch des Mietobjektes entstanden sind.
weiter zur LebensdauertabelleWir beraten Sie gerne
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